KRITIS

KRITIS - Kritische Infrastrukturen

KRITIS = kritische Infrastrukturen: Im Sinne der EU-Richtlinie sind KRITIS Anlagen oder Systeme, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen sind. Die Störung oder Zerstörung dieser kritischen Infrastrukturen hätte im Bereich der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung erhebliche negative Auswirkungen.

Bereiche der KRITIS nach BSI-KritisV

  • Energie: Elektrizität, Gas, Mineralöl
  • Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, Öffentliche Abwasserbeseitigung
  • Ernährung: Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Gesundheit: Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore
  • Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister
  • Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik
  • Staat und Verwaltung: Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall-/ Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
  • Medien und Kultur: Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke

Weitere Informationen und Quellen:

KRITIS, kritische Infastrukturen (Wikipedia)

Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSI)

Partner beim Schutz Kritischer Infrastrukturen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe